Dieselskandal

Ansprüche gegen VW möglicherweise verjährt

Späten Klägern droht böse Überraschung


Erst im Jahr 2019 gegen Volkswagen eingereichte Klagen könnten zu spät kommen. Zu dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht München gelangt.

Erst im Jahr 2019 gegen Volkswagen eingereichte Klagen könnten zu spät kommen. Zu dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht München gelangt.

Geprellte VW-Dieselfahrer, die erst 2019 gegen den Autobauer geklagt haben, könnten zu lange gezögert haben. In einer vorläufigen Rechtsauffassung ist das Oberlandesgericht (OLG) München zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Klagen der Verjährung anheimfallen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss von Anfang Dezember heißt es, dass die Verjährung "mit dem Schluss des Jahres 2018" endet. Der Beschluss liegt unserer Zeitung in Auszügen vor.

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