Sklavinnen gehalten?

Verdacht auf Völkermord und IS-Mitgliedschaft: Festnahme in Regensburg


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Eine Verdächtige wurde in Regensburg festgenommen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag zwei Iraker festgenommen - eine Frau in Regensburg sowie einen Mann im Landkreis Roth. Die Vorwürfe gegen das nach islamischem Recht verheiratete Paar wiegen schwer.

Wie aus der Mitteilung der Bundesanwaltschaft hervorgeht, sind die Beschuldigten des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang werde ihnen auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Beide Beschuldigten waren der Mitteilung zufolge nach islamischem Recht verheiratet und gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" als Mitglieder an. Sie sollen sich spätestens seit Ende 2015 ein damals fünfjähriges sowie ab Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavinnen gehalten haben.

Der beschuldigte Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Die in Regensburg festgenommene Frau habe dafür das Zimmer hergerichtet und eines der Mädchen geschminkt.

Zudem beuteten die Beschuldigten der Mitteilung zufolge die Sklavinnen wirtschaftlich aus, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung herangezogen haben sollen. Die Ausübung ihrer eigenen Religion sei den Mädchen untersagt worden; stattdessen mussten sie der Mitteilung zufolge nach den Vorgaben der Beschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen.

Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder sollen die Beschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt reagiert haben. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 sollen die Beschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weitergereicht haben. Dies alles soll dem erklärten Ziel des IS gedient haben, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Die Beschuldigten wurden am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.