Corona-Ausbruch

Zahl der Infizierten in der JVA Straubing steigt auf 81


Die JVA-Straubing hat derzeit rund 700 Gefangene.

Die JVA-Straubing hat derzeit rund 700 Gefangene.

Die JVA ist nach April neuerlich Corona-Hotspot, sprich sie verzeichnet eine massive Zahl positiv getesteter Gefangener. Mit Auswertung der PCR-Reihentestung vom Mittwoch sind zu den per Schnelltest ermittelten 55 positiven Gefangenen nochmals 17 hinzugekommen und zwischenzeitlich nach einem neuerlichen Schnelltest neun weitere. Insgesamt sind also 81 Gefangene infiziert. Außerdem sind sechs Mitarbeiter corona-positiv.

Von den 81 infizierten Gefangenen sind nach Mitteilung der Anstalt 44 voll geimpft, sechs davon bereits dreifach. 30 Gefangene sind nicht geimpft und sieben haben eine erste Impfung erhalten. Alle zeigten nur leichte bis keine Symptome, sagt Anstaltsleiter Hans-Jürgen Amannsberger. Die Lage erschwert, dass sich die Infizierten nicht wie im Frühjahr auf einen Gebäudeteil konzentrieren, sondern quer durch die Anstalt verteilt sind. Ausgangspunkt des Virus ist anscheinend in den anstaltseigenen Betrieben. Dort kommen Gefangene aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammen.

Der Alltag der Anstalt ist inzwischen heruntergefahren, die anstaltseigenen Betriebe haben die Arbeit eingestellt. Freizeitaktivitäten ruhen, auch Besuche sind unter diesen Umständen nicht möglich. Gerade in der sensiblen Vorweihnachtszeit sei das schwierig und wirke sich auf die Stimmung aus, sagt Hans-Jürgen Amannsberger. Man versuche das durch mehr Telefonate ein wenig auszugleichen.

Die betroffenen Gefangenen wurden nach ihren Kontakten gefragt und wo immer möglich, Quarantäne verhängt. Zweifach geimpfte Gefangene dürfen laut Verfügung der Strafvollstreckungskammer nicht in Quarantäne gesetzt werden, sagt Anstaltsleiter Hans-Jürgen Amannsberger. Daran sei die Anstalt gebunden. Er ist froh, dass die bisherigen Verläufe leicht seien beziehungsweise dass die Gefangenen gar keine Symptome hätten.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt ist am Dienstag eine weitere PCR-Testung zur Kontrolle veranlasst. Mitarbeiter, die noch nicht vollständig geimpft seien, müssten täglich vor Dienstantritt unter Aufsicht einen Schnelltest absolvieren oder einen offiziellen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Viele Mitarbeiter täten das auch ohne Verpflichtung. Über eine Reihentestung der Mitarbeiter habe das Gesundheitsamt zu befinden.