Verschärfte Maßnahmen

Stadt Straubing überschreitet Inzidenzwert von 50


Die Tourismus-Information in Straubing hat ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt gehört zu den Corona-Hotspots im Freistaat.

Die Tourismus-Information in Straubing hat ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt gehört zu den Corona-Hotspots im Freistaat.

Von Redaktion idowa

Die Stadt Straubing hat den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 am Montag überschritten. Das bestätigte der Pressesprecher der Stadt gegenüber idowa. Damit werden die Maßnahmen in der Gäubodenstadt noch einmal verschärft.

Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben am Montag für Straubing einen Inzidenzwert von 52,31 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet. Diesen Wert konnte die Stadt Straubing inzwischen bestätigen. Damit werden die seit heute geltenden Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie ab Mitternacht noch einmal verschärft. Am Dienstag hat sich der Wert auf 58,59 erhöht.

Folgende Maßnahmen gelten ab Mitternacht:

  • Private Feiern und Kontakte sind auf maximal fünf Personen oder Teilnehmer aus zwei Haushalten beschränkt.
  • Ab 22 Uhr müssen Gastronomiebetriebe schließen und an Tankstellen darf kein Alkohol mehr verkauft werden.
  • Eine erweiterte Maskenpflicht im Schulunterricht gilt auch an Grundschulen sowie in allen Bereichen, in denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder Fahrstühlen. Die Schulen im Stadtgebiet Straubing können zunächst weiterhin Präsen-zunterricht abhalten. Zu dieser gemeinsamen Entscheidung sind Gesund-heitsamt, Schulaufsicht und Infektionsschutz gekommen. Begründet wird das Vorgehen unter anderem damit, dass bisher keine Übertragungen in-nerhalb von Schulen und Kindertagesstätten in Straubing bekannt sind. Zu den Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten erlässt die Stadt Straubing eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch in Kraft tritt und zu-nächst bis einschließlich 26. Oktober 2020 gilt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 50/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.
  • Für die Stadt Straubing wurde der Geltungsbereich für die erweiterte Maskenpflicht auf öffentlichen Freiflächen von 6 bis 24 Uhr auf den Kernbereich der Innenstadt festgelegt. Dieser umfasst Ludwigs- und Theresienplatz sowie alle Nebenstraßen bis zum Stadtgraben, im Norden bildet der Moosgraben die Grenze. Zum Geltungsbereich zählen außerdem der Stadtgraben selbst, die Straße Am Kinseherberg sowie Oberer-Thor-Platz und Stetthaimerplatz. In den genannten Bereichen der Innenstadt darf ab 23 Uhr auch kein Alkohol mehr konsumiert werden.

Übersicht - hier gilt die erweiterte Maskenpflicht:

Detaillierte Informationen zum Dreistufenplan des Freistaats Bayern so wie die von der Stadt Straubing erlassene Allgemeinverfügung finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus beziehungsweise auf www.coronainfo-straubing.de.