PI Regensburg Süd

Rote Ampel ignoriert - mehrere Unfälle


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Regensburg: Rote Ampel ignoriert - mehrere Unfälle

Am Samstagnachmittag ereigneten sich in Regensburg zwei Verkehrsunfälle auf Kreuzungen, nachdem Verkehrsteilnehmer auf die falschen Ampeln geachtet hatten. Mehrere Personen wurden leicht verletzt. Am frühen Nachmittag wollte ein Autofahrer an der Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße beim Cinemaxx in Regensburg von der Galgenbergbrücke geradeaus in Richtung Galgenberg passieren. Fälschlicherweise beachtete er jedoch die Rechtsabbiegerampel und nicht die für ihn geltende Ampel. Deshalb kam es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß mit einem bevorrechtigen Taxi ohne Fahrgäste. Die drei Insassen im Auto des Unfallverursacher, sowie der Taxifahrer wurden leicht verletzt. Bei beiden Fahrzeugen entstanden Wirtschaftliche Totalschäden. Der Schaden wird auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Die Polizei, die Bundespolizei sowie die Berufsfeuerwehr Regensburg übernahmen zeitweise die Verkehrsregelung der Kreuzung. Für Abschlepparbeiten musste die Kreuzung kurzzeitig komplett gesperrt werden. Ein ähnlicher Unfall ereignete sich am Abend in der Kreuzung Friedenstraße / Kumpfmühler Straße. Dort verwechselte eine Autofahrerin die Ampel für Fußgänger und Radfahrer mit der für sie geltenden Ampel. Nach Einfahrt in den Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit eineem anderen Auto. Verletzt wurde hierbei niemand.

Auf der Folgeseite finden Sie eine weitere Polizeimeldung.

Regensburg: Gegen Ausgangssperre verstoßen

In der Nacht zum Sonntag wurden fünf Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre festgestellt. Zwischen 22.45 und 0.10 Uhr konnten insgesamt fünf Personen im Rahmen der polizeilichen Streifentätigkeit kontrolliert werden, die sich trotz der geltenden Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Raum bewegten. Die Personen konnten keine triftigen Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung angeben. Alle Personen erhalten eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.