Geiselhöring

Prozess um Wahlfälschung: Verfahrenseinstellung gefordert


Der Angeklagte neben seinen Verteidigerinnen. Der Unternehmer und einige Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben.

Der Angeklagte neben seinen Verteidigerinnen. Der Unternehmer und einige Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Während die nächste Kommunalwahl vor der Tür steht, wird in Regensburg über mögliche Wahlfälschung im Jahr 2014 verhandelt. Nachdem der Prozess in den vergangenen Jahren immer wieder verschoben worden war, hat er nun tatsächlich begonnen.

Mehrfach ist der viel beachtete Prozess um Wahlfälschungsvorwürfe im niederbayerischen Geiselhöring verschoben worden - zuletzt im vergangenen November, weil dem Landgericht Regensburg die Richter ausgegangen waren. Am Montag nun hat die Hauptverhandlung im fünften Anlauf begonnen. Der angeklagte Landwirt schwieg. Seine Anwältin Ricarda Lang forderte die Einstellung des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-Jährigen Wahlfälschung vor. Im Kommunalwahlkampf 2014 soll er die Manipulation der Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern veranlasst haben. Zudem soll der Spargelbauer 23 Jahre lang einen Doktortitel getragen haben, den er nicht besaß. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schirmbeck sagte, im Falle einer Verurteilung könne auch versuchte Wahlfälschung in Betracht kommen.

Die Verteidigerin begründete ihren Antrag auf Einstellung mit der Länge des Verfahrens und den daraus folgenden übermäßigen Belastungen für den Angeklagten. Zudem liege das Verschulden bei der Kommune liege, die es versäumt habe, die Wahlberechtigung der Saisonarbeiter zu überprüfen. Die Kommune habe erkennbar nichtwahlberechtigte Personen zur Wahl zugelassen. "Die Kommunalwahl war von Anfang an und ohne einen möglichen Tatbeitrag des Angeklagten ungültig."

Der Angeklagte sehe sich einer medialen Vorverurteilung und damit einhergehenden psychischen und wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt, argumentierte Lang. Diese Situation dauere inzwischen fast sechs Jahre. Die Vorermittlungen hätten im März 2014 begonnen, eine erste Anklage sei im Mai 2016 erhoben und das Verfahren dann viermal verschoben worden - und das meist aus Justizgründen. "Die Ursache für die Dauer des Verfahrens liegt ausschließlich bei den Strafverfolgungsbehörden."

Die Verteidigung stellte nach eigenen Angaben beim Oberlandesgericht in Nürnberg (OLG) den Antrag, die Staatsanwaltschaft Regensburg anzuweisen, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen.

Nach Überzeugung der Anklagebehörde füllte der Landwirt bei der Kommunalwahl 2014 gemeinsam mit Mitarbeitern Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern aus oder beeinflusste die Saisonarbeiter bei ihrer Stimmabgabe. Damit hätten sie den örtlichen CSU-Kandidaten helfen wollen, unter anderem der Ehefrau des Angeklagten. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Die Verteidigerin ließ in einer Pressemitteilung verlauten, ihr Mandant sei "ein Bauernopfer unfähiger Politiker, die ihr eigenes Versagen kaschieren wollen". Die Stadt Geiselhöring und der Landkreis Straubing-Bogen versuchten, die Verantwortung dafür, dass die Wahl wiederholt werden musste, einem "unbescholtenen Bürger" zuzuschieben. Bei zahlreichen Wählern seien der rechtmäßige Wohnsitz und das Wahlrecht nicht geprüft worden. Der Prozess sei politisch motiviert, so die Anwältin.

Ehe die Anklage verlesen werden konnte, wurde zunächst der im Publikum sitzende frühere Geiselhöringer Bürgermeister Bernhard Krempl aus dem Saal verwiesen. Die Verteidigerin hatte den Ausschluss beantragt, weil Krempel im Verlauf des Prozesses als Zeuge in Frage komme. Sie forderte, Krempl als solchen zu laden.

Bis zum 3. April sind 14 Termine festgesetzt worden. Der Prozess wurde bereits viermal verschoben. Ein im Frühjahr 2019 geplanter Beginn wurde wegen gesundheitlicher Probleme des Hauptangeklagten auf November verschoben. Dann wurde die Verhandlung wegen Richtermangels am Landgericht abermals vertagt. Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden.