Landkreis Straubing-Bogen

Nur Notbetreuung in Kindergärten und Kitas


Jeden Freitag informieren die Landratsämter, welche Regeln kommende Woche für die Kinderbetreuung gelten (Symbolbild).

Jeden Freitag informieren die Landratsämter, welche Regeln kommende Woche für die Kinderbetreuung gelten (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Für den Landkreis Straubing-Bogen hat das Landratsamt am Freitag mitgeteilt, was kommende Woche für Kindergärten und Kindertagesstätten gilt.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für Freitag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 134,5 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist auf der Homepage des Landkreises und auch im Amtsblatt zu finden. Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Woche vom 29. März bis einschließlich 4. April 2021 für den Landkreis Straubing-Bogen folgendes:

Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.