Landkreis Regensburg

Ertappt: Rauschgiftdelikte aufgedeckt


Am Donnerstag konnten in Regensburg zwei Betäubungsmitteldelikte aufgedeckt werden. (Symbolbild)

Am Donnerstag konnten in Regensburg zwei Betäubungsmitteldelikte aufgedeckt werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Sicherheitswacht hat am Donnerstag in Regensburg zwei Betäubungsmittelverstöße aufgedeckt. Im Rahmen der Aktion "Stark für Regensburg" durchstreifte die Sicherheitswacht das Regensburger Stadtgebiet samt Parkanlagen. Hierbei bemerkten die Mitarbeiter bei ihren Sicherheitsstreifen in der Fürst-Anselm-Allee und im Ostpark verdächtige Personen und verständigten sofort die Polizei.

Gegen 13.15 Uhr hielten sich Mitarbeiter der Sicherheitswacht im Ostpark an der Landshuter Straße auf. Sie wurden bei ihrer Streife auf zwei Personen aufmerksam. Einer der beiden ließ einen Gegenstand fallen, der sich letztlich als Tütchen mit Marihuana herausstellte. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd wurde umgehend informiert und stellte das Rauschmittel sicher. Ein 25-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.

In der Fürst-Anselm-Allee waren gegen 14.30 Uhr ebenfalls Mitarbeiter der Sicherheitswacht unterwegs, als sie einen 30-jährigen Mann bemerkten. Der Mann hantierte offenbar mit einer Spritze. Auch in diesem Fall kam sehr schnell eine Polizeistreife zum Einsatzort im Bereich des Schwammerl hinzu. Den 30-Jährigen erwartet nun ebenfalls eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, da sich Anhaltspunkte ergaben, dass sich in der Spritze Heroin befand. Die Spritze wurde sichergestellt.

Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnten die beiden Tatverdächtigen jeweils wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Durch die verstärkte Präsenz von Polizei und Sicherheitswacht im Zuge der Aktion "Stark für Regensburg" hat sich die Sozialkontrolle an stark frequentierten Orten und in den Parkanlagen in Regensburg erhöht. Dies führt wie in den beiden vorliegenden Fällen dazu, dass Rechtsverstöße eher erkannt und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden können.