Datenübermittlung an Dritte

Die Stadt Straubing informiert über Ihre Widerspruchsrechte


Die Stadt gibt den Straubingern die Möglichkeit, Widerspruch gegen Datenübermittlung einzulegen. (Symbolbild)

Die Stadt gibt den Straubingern die Möglichkeit, Widerspruch gegen Datenübermittlung einzulegen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Persönliche Daten sind, gerade in sehr vernetzten Zeiten wie diesen, ein hohes Gut. Nicht immer ist dabei klar, wer die Daten der Bürger bekommt - vielleicht sogar ohne deren Wissen. Die Stadt Straubing erklärt, wie einer Übermittlung widersprochen werden kann.

In einer Pressemitteilung informiert die Stadt über verschiedene Widerspruchsrechte bei der Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Bundesmeldegesetz (BMG). Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Straubing, die hier ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, können demnach gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Meldeamt Straubing Widerspruch einlegen.

Dies betrifft insbesondere Daten, die an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gehen, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Adressbuchverlage oder an Parteien und Wählergruppen. Auch persönliche Daten über Alters- oder Ehejubiläen können so zurückbehalten werden, wenn Bürger dies wünschen.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf oder bis zur Abmeldung des Wohnsitzes in Straubing, muss nicht begründet werden und kann jederzeit erfolgen. Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können auf der Webseite www.straubing.de unter dem Menüpunkt "Online-Services - Formular-Service" abgerufen werden. Das Einwohnermeldeamt Straubing steht zudem telefonisch unter der Rufnummer 944-60222 oder per E-Mail an meldeamt@straubing.bayern für Fragen zur Verfügung.