Viele Fälle in und um Straubing

Corona-Infizierte ab jetzt für Kontaktpersonen selbst verantwortlich


Das Gesundheitsamt des Landkreises Straubing-Bogen kann die Kontaktierung der Kontaktpersonen Corona-Infizierter aktuell nicht alleine stemmen. (Symbolbild)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Straubing-Bogen kann die Kontaktierung der Kontaktpersonen Corona-Infizierter aktuell nicht alleine stemmen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Weil täglich so viele neue positive Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Straubing-Bogen hinzukommen, sind Menschen mit bestätigter Infektion ab jetzt in vielen Fällen selbst dafür verantwortlich, ihre engen Kontaktpersonen zu informieren.

Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts lag die tägliche Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Dienstag stets im dreistelligen Bereich. "Wir sind derzeit nicht mehr in der Lage, alle engen Kontaktpersonen persönlich zu kontaktieren, obwohl unsere Mitarbeiter von 6 Uhr morgens bis spät am Abend im Einsatz sind", sagt Dr. Beate Biermaier, Leiterin des Gesundheitsamtes. Daher findet nun eine Priorisierung nach den Vorgaben des RKI statt: Soweit möglich, werden Arbeitgeber sowie Schulen und Kitas weiterhin direkt vom Gesundheitsamt kontaktiert und informieren dann die engen Kontaktpersonen.

In allen anderen Fällen erhält der Neuinfizierte, die sogenannte "Indexperson", beim Anruf des Gesundheitsamts die Aufforderung, enge Kontaktpersonen im privaten Umfeld selbst zu informieren. Diese Vorgehensweise ist laut Landratsamt in den staatlichen Vorgaben ausdrücklich so vorgesehen und auch entsprechend abgeklärt.

Für die Möglichkeit zur kostenlosen Testung enger Kontaktpersonen erhalten die Infizierten zudem ein Infoblatt, das sie an möglicherweise ebenfalls Betroffene weiterleiten müssen. Mit diesem Infoblatt und dem Namen der Indexperson können sich die Kontaktpersonen dann innerhalb von 14 Tagen nach der Diagnose der Indexperson kostenfrei testen lassen. Das kommunale Testzentrum ist entsprechend informiert.

Es gilt jedoch zu beachten, dass diese schriftliche Information aufgrund der Vielzahl der Fälle derzeit deutlich länger als einen Tag dauern kann. Trotzdem gilt für die engen Kontaktpersonen bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses die Pflicht zur häuslichen Selbstisolation.