Gesetzesänderung tritt 2023 in Kraft

Bauanträge nur noch ans Landratsamt


Bis Ende 2022 müssen sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden. Dazu zählen auch die Bauanträge. Da sich nicht jede Gemeinde die erforderliche Software leisten kann, übernimmt das Landratsamt diese Aufgabe.

Bis Ende 2022 müssen sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden. Dazu zählen auch die Bauanträge. Da sich nicht jede Gemeinde die erforderliche Software leisten kann, übernimmt das Landratsamt diese Aufgabe.

Ab 1. Januar 2023 wird es eine grundsätzliche Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen geben. Wurden diese bisher, vom Planer oder vom Bauherrn, zuerst einmal bei der zuständigen Gemeinde eingereicht, wird ab dem genannten Stichtag ausschließlich das Landratsamt die erste Station beim Einreichen der Anträge sein.

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