Aus dem Amtsgericht Viechtach

Haftbefehl wegen Strafzettel


Mit einem simplen Strafzettel fing alles an. Weil er einer Beamtin mit der Erschießung drohte und zudem nicht zum Verhandlungstermin erschien, erließ die Richterin jetzt Haftbefehl.

Mit einem simplen Strafzettel fing alles an. Weil er einer Beamtin mit der Erschießung drohte und zudem nicht zum Verhandlungstermin erschien, erließ die Richterin jetzt Haftbefehl.

Weil er einen Strafzettel nicht bezahlen wollte, beschimpfte ein Mann aus dem Raum Memmingen eine Mitarbeiterin der Bußgeldstelle, drohte ihr sogar, mit Erschießung. Am Montag sollte nun eine Verhandlung wegen Beleidigung am Amtsgericht Viechtach stattfinden. Sollte - denn der Angeklagte tauchte nicht auf. Kurz vor dem Verhandlungstag ging ein Brief ein: Die Anschuldigungen seien haltlos, er habe kein Geld für die Bahnfahrt, die Bahn wäre ohnehin nicht rechtzeitig angekommen und der gewünschte Anwalt nehme ihn nicht - wohl aus Geldmangel, vermutete Richterin Ingrid Götte. Der Sachverständige Dr. Alfred Scharschmidt attestiert dem Angeklagten nach Durchsicht der Akten zwar eine paranoide Persönlichkeitsstörung. "Er interpretiert es so, dass alle gegen ihn sind", so der Arzt. Eine Schuldunfähigkeit nach Paragraf 20 liege aber wohl nicht vor. Und da der Angeklagte einen Vorschuss für die Fahrtkosten beantragen hätte können und auch rechtzeitig angekommen wäre, wenn er nur rechtzeitig von Memmingen losgefahren wäre, erließ Götte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Zumindest seinen gewünschten Anwalt bekommt er gestellt. "Das wird ihn freuen", so Götte.

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