Amtsgericht Straubing

Freiheitsstrafe für Ladendiebin


Der Richter sah bei der Vorgeschichte der Angeklagten keine andere Möglichkeit mehr.

Der Richter sah bei der Vorgeschichte der Angeklagten keine andere Möglichkeit mehr.

Zwei Ladendiebstähle mit einer Beute von 6,35 und 2,99 Euro wurden der 39-jährigen Straubingerin Sabine V. (Name geändert) zum Verhängnis. Ihr Vorstrafenregister mit zehn Einträgen im Bundeszentralregister aus den vergangenen 20 Jahren, dass sie die Taten bei laufender Bewährungsstrafe verübte, und sich seit einem halben Jahr nicht bei ihrer Bewährungshelferin meldete, ließen dem Schöffengericht des Amtsgerichts keine Wahl: Sabine V. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

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