Wegen Drogen vor Gericht
Bewährungsstrafe, Therapie und deutliche Warnung
21. August 2020, 15:35 Uhr aktualisiert am 21. August 2020, 17:28 Uhr
![Der Schriftzug über dem Eingang zum Gerichtsgebäude an der Kolbstraße. "Flachsig gesagt, Sie haben wohl den Schuss noch nicht gehört", resümierte der Richter bei der Urteilsverkündung.](https://www.idowa.de/imgs/04/2/3/2/4/5/3/3/tok_89585da9e9472add553224d18344434b/w800_h450_x800_y450_f25fd8b4-bb27-4562-8321-2a34b66b9ce0_1-e7523b291625f79f.jpg)
Christoph Urban (Archiv)
Der Schriftzug über dem Eingang zum Gerichtsgebäude an der Kolbstraße. "Flachsig gesagt, Sie haben wohl den Schuss noch nicht gehört", resümierte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Nur knapp ist der 29-jährige Rudi T. (Name geändert) am Donnerstag einer Haftstrafe entgangen. Der Mann aus dem Landkreis stand wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Schöffengericht - und das nicht zum ersten Mal. Mit einer deutlichen Warnung verurteilte der Richter den Mann erneut zu einer Bewährungsstrafe. Allerdings unter scharfen Auflagen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat