391 mal im Jahr 2020

Bei Fahrerflucht drohen schwerwiegende Konsequenzen


Einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht bei einem Unfall nicht aus. Wer Fahrzeughalter oder Polizei nicht umgehend informiert, macht sich der Unfallflucht schuldig.

Einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht bei einem Unfall nicht aus. Wer Fahrzeughalter oder Polizei nicht umgehend informiert, macht sich der Unfallflucht schuldig.

Beim Aussteigen aus dem Auto die Tür zu weit aufgerissen oder während des Ausparkens den Hintermann nicht bemerkt, und anschließend einfach davongefahren? Das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann ernste Folgen für den Verursacher haben. 391 Personen sind laut einer Statistik der Polizeiinspektion nach einem Unfall im Stadtgebiet einfach weitergefahren und haben damit Unfallflucht begangen.

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