Straubing-Bogener Brauereien

So steht es um die Volksfest- und Starkbiere


Wer in der Fastenzeit auf Essen verzichtet, darf immerhin Starkbier trinken. Daher kommt auch der Ausdruck "Flüssiges Brot".

Wer in der Fastenzeit auf Essen verzichtet, darf immerhin Starkbier trinken. Daher kommt auch der Ausdruck "Flüssiges Brot".

In der Fastenzeit nehmen sich viele Menschen vor, auf etwas zu verzichten. Oft sind es Genussmittel, die man weniger konsumieren möchte. Eines steht auf dieser Liste aber ganz hinten: Das Bier gehört zur Fastenzeit wie die Plätzchen zu Weihnachten. Die Tradition kommt aus den Klöstern. Denn auch, wenn Mönche in der Zeit zwischen Aschermittwoch und Ostern nichts gegessen haben, ein Starkbier ging immer. Denn: "Flüssiges bricht das Fasten nicht."

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