Kurioser Verstoß

Polizei ermittelt: Straubinger wollte gefundene Schusswaffe abgeben

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Die Polizei bittet darum, gefundene Waffen nicht persönlich vorbeizubringen und stattdessen die Waffenbehörde oder Polizei telefonisch zu verständigen. (Symbolbild) 

Die Polizei bittet darum, gefundene Waffen nicht persönlich vorbeizubringen und stattdessen die Waffenbehörde oder Polizei telefonisch zu verständigen. (Symbolbild) 

Von Redaktion idowa

Nachdem ein Straubinger am Dienstag eine gefundene Schusswaffe bei der Polizei abgeben wollte, hat diese laut eigenen Angaben nun Ermittlungen gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. 

Der 59-Jährige habe die Waffe bei der Entrümpelung einer Wohnung gefunden und selbst zur Polizeiinspektion gebracht. Da er aber keine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen gehabt habe, müsse nun gegen ihn ermittelt werden. 

Die Polizeiinspektion Straubing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schusswaffen nicht ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt werden dürfen. Beim Auffinden von Schusswaffen ist entweder die Waffenbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen beziehungsweise der Stadt Straubing oder die Polizei zu verständigen, die Waffen werden dann abgeholt.

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