Glosse

kreis & quer

Landkreis-Kolumne: Leberkäs-Brotzeit


Ein Münchner hat gefunden, dass es ein Fall für die Polizei ist, wie er seine Leberkässemmel bekommen hat, nämlich mit süßem Senf statt wie gewünscht mit mittelscharfem. Die Beamten haben ihm dann erklärt, dass falscher Senf keine Straftat darstellt. Und wenn man noch so hohe Ansprüche an seine bayerische Lieblingsbrotzeit hat.

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