Veraltete Brunnen in Großviecht

Anschluss ans Gemeindewasser

Veraltete Brunnen in Großviecht - Anleinpflicht für größere Hunde


Im Gemeinderat Wiesenfelden wurde eine Anleinpflicht für größere Hunde beschlossen.

Im Gemeinderat Wiesenfelden wurde eine Anleinpflicht für größere Hunde beschlossen.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Zu zwei Bauanträgen hat der Gemeinderat Wiesenfelden bei seiner Sitzung seine Zustimmung erteilt. Dies waren der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Nebengebäude als Ersatzbau im Bereich des alten Stadels in Öd sowie der Neubau eines Carports in Heilbrunn, Herrnwiesen. Weiterhin hat die Gemeinde Traitsching die Gemeinde Wiesenfelden als Nachbarkommune in ihrem Bauleitplanverfahren beteiligt. Es handelt sich um die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thal" und dieses umfasst das gesamte Gebiet des rechtskräftigen Allgemeinen Wohngebietes sowie südlich angrenzende Flächen. Seitens der Gemeinde Wiesenfelden sind hierzu weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. Anschließen wurde im Gemeinderat über die Wasserversorgung für den Ortsteil Großviecht gesprochen. Die Menge und die Qualität vieler privater Hausbrunnen entsprächen oft nicht mehr den Anforderungen, sodass in letzter Zeit vermehrt an die Gemeinde Wiesenfelden Anträge auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gestellt werden. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung liegt im Pflichtaufgabenbereich einer Gemeinde. Aus dem Ortsteil Großviecht gingen zwei Anträge bei der Gemeindeverwaltung ein. Sollten sich mehrere Eigentümer einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wünschen, wäre es von Seiten der Gemeinde sinnvoll, die Wasserleitung im Ortsteil zu verlegen und einen Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben. Um dies herauszufinden, wurde eine Informationsversammlung anberaumt, welche aber aufgrund der bekannten Corona-Situation abgesagt werden musste. Um trotzdem eine schnelle und möglichst einvernehmliche Lösung gewährleisten zu können, führte die Gemeindeverwaltung eine schriftliche Befragung an alle betroffenen Grundstückseigentümer durch. Dem Schreiben beigefügt war ein Berechnungsblatt, in dem ersichtlich war, wie sich der Herstellungsbeitrag für jedes Grundstück berechnen würde. Die Rückgabe der Umfrage war befristet bis 6. November. Es gingen alle Umfragen bei der Gemeinde ein und eine beträchtliche Mehrheit wünscht sich einen Anschluss. Der Gemeinderat beschloss daher, ein Leistungs- und Honorarangebot eines Ingenieurbüros für die Planung der Wasserleitung einzuholen und das Leitungsnetz zu verlegen. Den betroffenen Grundstückseigentümern wird allerdings eine befristete Befreiung des Anschlusszwanges bis zu drei Jahren nach Fertigstellung des Leitungsnetzes in Aussicht gestellt.

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