GPI Passau

Kokain im Gepäck


Hier lesen Sie Meldungen der GPI Passau. (Symbolbild)

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Von Polizei

Am Montagnachmittag haben Schleierfahnder an einem Autobahnparkplatz bei Passau ein Auto mit deutscher Zulassung angehalten. Bei der Kontrolle des 26-jährigen Beifahrers fanden die Beamten in dessen Geldbörse eine Plombe mit Kokain, welche sie sicherstellten. Der Mann erhielt eine Anzeige wegen illegalen Drogenbesitzes.

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Passau: Fahrer unter Einfluss von THC

Am Montagnachmittag haben Polizeibeamte einen Wagen mit österreichischer Zulassung an einem Autobahnparkplatz kontrolliert. Am Steuer des Fahrzeugs saß ein 35-jähriger Mann. Da die Beamten im weiteren Verlauf Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum erlangten, führten sie beim Fahrer ein Drogenschnelltest durch. Dieser verlief positiv auf THC. Aus diesem Grund unterbanden die Beamten die Weiterfahrt, ordneten eine Blutentnahme an und gaben die toxikologische Untersuchung in Auftrag. Gegen den in Wien wohnhaften Mann wurde eine Anzeige erstattet.

Neuburg am Inn: Kleintransporter von Firma unterschlagen

Am Montagmorgen haben Passauer Grenzpolizisten an der Autobahnanschlussstelle Passau-Süd einen Kleintransporter angehalten, nach welchem gefahndet worden ist. Anlass für die Fahndung war, dass ein Firmeninhaber aus Sachsen, zu dessen Fuhrpark der Kleintransporter gehörte, das Fahrzeug den ersten Informationen zufolge als gestohlen gemeldet hatte. Am Steuer des Wagens befand sich ein 33-jähriger Mann, welcher vorläufig festgenommen wurde. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um einen Mitarbeiter der Firma, der das Fahrzeug offenbar unterschlagen hatte. Warum der Mann das Firmenfahrzeug ohne Wissen des Firmeninhabers an sich genommen hatte, ist Gegenstand der Ermittlungen. Das Fahrzeug im Wert von rund 20.000 Euro wurde nach Rücksprache mit den sächsischen Behörden sichergestellt und später von der geschädigten Firma abgeholt. Gegen den 33-Jährigen wird neben dem Tatverdacht der Unterschlagung außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, da er den Beamten einen ausländischen Führerschein vorlegte, den er während einer Führerscheinsperre erworben hatte. Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurde der Beschuldigte in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.