Marktrat Au erlässt Satzung

Spielregeln auf den Spielplätzen


Damit es auf den Spielplätzen im Marktgebiet geordnet und gesittet zugeht, hat der Marktrat jetzt die Novelle der entsprechenden Satzung genehmigt.

Damit es auf den Spielplätzen im Marktgebiet geordnet und gesittet zugeht, hat der Marktrat jetzt die Novelle der entsprechenden Satzung genehmigt.

Auf den Spielplätzen im Auer Marktgebiet gelten ab sofort neue Spielregeln. Der Marktrat hat in seiner jüngsten Sitzung die entsprechende Satzung neu erlassen. Die Novelle legt unter anderem ein Höchstalter der Kinder von bis zu zwölf Jahren fest. Unter Dreijährige dürfen nur in Begleitung von Personen über 14 Jahre auf das Gelände. Die jeweiligen Öffnungszeiten werden an den Anschlagtafeln bekanntgemacht.

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