Marktrat legt Abstandsflächen nicht nach Novelle der Bayerischen Bauordnung fest
Satzung im Hauruckverfahren
20. Januar 2021, 15:21 Uhr aktualisiert am 20. Januar 2021, 16:46 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Im Hauruckverfahren hat der Marktrat in Au in der Hallertau in seiner Sitzung am Dienstagabend eine "Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe" erlassen. Die Kommunalpolitiker reagierten damit auf die am 1. Februar in Kraft tretende Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die eine neue Regelung bringen wird. Diese allerdings wollen die Verantwortlichen vor Ort in dieser Form nicht übernehmen.
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