Landkreis Kelheim

Polizeibericht PI Kelheim


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Neustadt: Versuchter Einbruch

In der Zeit zwischen 2 Uhr und 12.45 Uhr wurde am Donnerstag versucht, in den Jugendtreff in der Herrnstraße einzubrechen. Die unbekannten Täter hebelten an der Eingangstüre, gelangten aber nicht in das Gebäude. Es entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich.

Die Polizei bittet darum, dass sich etwaige Zeugen melden. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 entgegen.

Neustadt: Einbruch in Schrebergarten

In der Nacht auf Freitag stiegen "Am Bahnhof" unbekannte Täter in den Schrebergarten ein. Es wurden zwei Gartenhäuschen angegangen. Durch das Aufbrechen entstand an den angegangenen Objekten Sachschaden, es wurden diverse Geräte gestohlen.

Die Polizei bittet darum, dass sich etwaige Zeugen melden. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 entgegen.

Riedenburg: Fahrzeug beschädigt

Ein in der Austraße abgestellter Ford Mondeo wurde durch einen Randalierer beschädigt. Es entstand Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Die Tatzeit lässt sich von Mittwoch, 15 Uhr, bis Freitag, 10 Uhr, einschränken.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 entgegen.

Weltenburg: Unfallflucht

Am Freitag wurde auf dem Busparkplatz am Kloster Weltenburg ein Bus angefahren. Der Unfallverursacher entfernte sich mit seinem Fahrzeug, vermutlich einen Reisebus, von der Unfallörtlichkeit, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 entgegen.

Kelheim: Ohne Zulassung und Führerschein unterwegs

Bereits am Mittwoch wurde von einer uniformierten Streife eine Fahrzeugkontrolle bei einem 41-Jährigen durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und der benutzte Mazda nicht ordnungsgemäß zugelassen war. Der 41-jährige Deutsche muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrerer Verstöße gegen die Zulassungsbestimmungen verantworten.