Klage der Schützen abgewiesen

Bogenschützen haben ihr Ziel verfehlt

Verwaltungsgericht fordert Bebauungsplan für Bogenparcours - Genehmigung fraglich


Einmal durften die Edelweißschützen auf dem Bogenparcours mit einer Ausnahmegenehmigung ein Turnier organisieren.

Einmal durften die Edelweißschützen auf dem Bogenparcours mit einer Ausnahmegenehmigung ein Turnier organisieren.

Ein eigener 3-D-Bogenparcours; das wird wohl eher ein Traum der Schützengesellschaft Edelweiß bleiben. Das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hat eine Klage der Schützen abgewiesen. Es ist genauso wie die Regierung von Niederbayern der Meinung, dass die Tierattrappen, auf die in dem Parcours geschossen wird, bauliche Anlagen sind. Daher muss der Verein für den Bogenparcours einen Bebauungsplan aufstellen lassen.

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