Stadt weist auf die Räum- und Streupflicht für Privatleute hin
Winterdienst vor der eigenen Haustür

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Der Winter ist da - und mit ihm die Pflicht, Geh- und Radwege zu räumen und zu streuen. Privatleute müssen sich um ihre gesetzlichen Pflichten kümmern oder einen Dienstleister damit beauftragen. Bei Versäumnissen kann die Stadt schlimmstenfalls ein Bußgeld verhängen.
4. Januar 2019
Stand: 15:28 Uhr
Wenn es so stark schneit wie in den letzten Tagen, sind nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs gefordert.
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