Rottenburg
Wenn die Reinigungspflicht zur Bedrohung wird
15. Januar 2020, 17:29 Uhr aktualisiert am 15. Januar 2020, 17:29 Uhr
Hauptsächlich im Herbst und im Winter haben Straßenreinigung und Räumpflicht Hochsaison. Häufig trifft diese Pflicht Anlieger oder Grundstückseigentümer, die davon naturgemäß nicht immer begeistert sind. Geregelt ist das in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde, die nach 20 Jahren Gültigkeitsdauer endet. Ab Februar tritt eine neue Verordnung in Kraft, die Anlieger hinsichtlich der Straßenreinigung entlastet.
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