Coronavirus in Landshut

Corona-Ampel im Landkreis springt auf Dunkelrot


Die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Landshut im Überblick.

Die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Landshut im Überblick.

Von Redaktion idowa

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Landshut ist am Dienstag auf über 100 gestiegen. Damit springt die Corona-Ampel auf die höchste Stufe: Dunkelrot.

Die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus reißen im Landkreis nicht ab: die 7-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei über 120 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) - ein klarer Infektionsschwerpunkt ist nicht mehr erkennbar.

In Kindertagesstätten, weiterführenden Schulen über alle Schularten verteilt, Beruflichen Schulen und weiteren Einrichtungen ist das Virus mittlerweile angekommen, hat klassen-, gruppenweise oder komplette Schließungen erforderlich gemacht.

"Wie schnell es gehen kann, zeigt unser Nachbarlandkreis Rottal-Inn; wir müssen unbedingt zusammenhalten, um diesen partiellen Lockdown für unsere Region zu verhindern. Doch das können wir nur gemeinsam", appelliert Landrat Peter Dreier an die Bürger. Abstand halten, Händewaschen, Maske tragen, regelmäßiges Lüften und die Anzahl an sozialen Kontakten reduzieren: "Was so einfach klingt, ist dennoch ein entscheidender Beitrag zur Eindämmung dieser Pandemie."

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Die aktuell gültigen Vorgaben im Landkreis Landshut.

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Die Entwicklung der Corona-Fälle in Stadt und Landkreis Landshut.

Die neuen Maßgaben nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz gelten ab Mittwoch bis auf weiteres für den gesamten Landkreis, nicht aber für die Stadt Landshut. Dort liegt die 7-Tages-Inzidenz noch im roten Bereich.

Im Landkreises gelten folgende Maßgaben:

  • Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum  ohne den Charakter einer Feier(z. B. Vereins- und Parteisitzungen, Messen, Tagungen oder kulturelle Veranstaltungen), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf 50 begrenzt. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung/ Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Dazu zählen auch Veranstaltungen mit dem Charakter einer Feier, z.B. Hochzeiten oder Geburtstage. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
  • Bei Sportveranstaltungen  ist die Anzahl der Zuschauer auf 50 Personen beschränkt.
  • In den Schulen müssen die Schüler weiterhin ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.
  • Die erweitere Maskenpflicht  besteht fort: In allen öffentlichen Gebäude, auf „Begegnungs- und Verkehrsflächen“, also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss eine Maske getragen werden.
  • Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen oder in Freizeiteinrichtungen.
  • Für die Gastronomie gilt ab 21 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.

Bei Nicht-Einhalten dieser Regelungen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

Auf der Homepage des Landkreises stehen weitere Informationen zu den Maßnahmen bereit. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums wird die Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung detailliert aufgeschlüsselt. Bürger werden gebeten, sich zuerst dort zu informieren. Bei weiteren Fragen können sie sich an ifmsv@landkreis-landshut.de wenden.

Aktuell 317 Infizierte

Mit Dienstag ist die Zahl der Indexpatienten auf 1.751 gestiegen (alle festgestellten Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie). Davon gelten 1.391 als "genesen" und konnten die Quarantäne verlassen. Damit sind aktuell 317 laufende Infektionen bekannt: Die Betroffenen leben in der Stadt Landshut und verteilt über den gesamten Landkreis. Lediglich in fünf der 35 Landkreis-Gemeinden sind derzeit keine laufenden Infektionen bekannt (Weihmichl, Adlkofen, Weng, Kröning, Vilsheim).

43 Personen sind bislang verstorben, bei denen ein Zusammenhang mit Covid-19 möglich ist. Die Anzahl der Kontaktpersonen ersten Grades, die also direkten Kontakt zu einem Indexpatienten hatten und deshalb auch vorsorglich getestet und in häusliche Quarantäne überstellt werden, liegt mittlerweile bei weit über 5.000. Diese Zahl ändert sich aber ständig.

In den Krankenhäusern der Region werden derzeit 19 Corona-Patienten behandelt: Auf den Normalstationen werden 16 Person isoliert, drei Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinzu kommt eine stets schwankende Zahl an Verdachtspersonen. Die Zahl der Covid-Patienten steigt also kontinuierlich an (Stand: 27. Oktober).

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