Gericht stärkt Position der Kirchenmusikerin
Arbeitsgericht stuft Gründe für betriebsbedingte Kündigung von Benedicta Ebner als "dünn" ein
15. September 2020, 17:59 Uhr aktualisiert am 15. September 2020, 17:59 Uhr
Vor der Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg ging der Rechtsstreit zur Kündigung der Kirchenmusikerin Benedikta Ebner in seine erste Verhandlung. Das Gericht musste klären, seit wann das Arbeitsverhältnis zwischen Ebner und der Kirchenstiftung besteht und in welchem Umfang der Kündigungsschutz greift. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, der den Kündigungsschutz Ebners ausweiten würde. Ob die Parteien sich auf Vorschlag des Gerichtes einigen, wird voraussichtlich erst am 25. September in einer weiteren Verhandlung entschieden.
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