Behörden in Landshut
3G ab Montag aufgehoben, Maskenpflicht bleibt
1. April 2022, 12:21 Uhr aktualisiert am 1. April 2022, 13:02 Uhr
Im Landratsamt und in den Rathäusern der Stadt Landshut ist ab Montag die 3G-Zugangsregel aufgehoben. Das teilten Stadt und Landkreis mit. In beiden Behörden müssen Besucher allerdings weiterhin Termine vereinbaren. Auch die Maskenpflicht bleibt.
Die Rathäuser 1 und 2 der Stadt Landshut sowie sämtliche weitere Dienststellen der Stadtverwaltung können ab Montag, 4. April, wieder ohne Zugangsbeschränkungen besucht werden. Bislang hatten im Parteiverkehr nur Personen Zutritt, die vollständig gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 geimpft, nachweislich von einer Infektion genesen oder negativ auf das Virus getestet waren ("3G").
Diese im Rahmen des Hausrechts erlassene Regelung wird mit Beginn der kommenden Woche aufgehoben. Allerdings müssen Besucher vorab weiter online oder telefonisch einen festen Termin vereinbaren; eine Ausnahme gilt lediglich für den Spontanschalter des Bürgerbüros sowie für die Kfz-Zulassungsstelle, wo eine Vorsprache - soweit es sich nicht um Führerscheinangelegenheiten handelt - auch ohne Termin möglich ist.
OB auf dem Weg der Besserung
"Die Stadt folgt damit den eindeutigen Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers", sagt OB Alexander Putz, der sich nach seiner eigenen Corona-Erkrankung auf dem Weg der Besserung befindet. Zwar hätten die Kommunen für den Parteiverkehr in ihren Einrichtungen über das Hausrecht theoretisch durchaus einen Ermessensspielraum.
Dieser tendiere in der Praxis aber gen Null, denn: "Es wäre unseren Bürgern nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bayernweit künftig ohne 3G-Nachweis zugänglich sind, städtische Behörden aber gleichzeitig per Hausrecht die Zugangsbeschränkung unverändert fortführen."
Insofern sei die Entscheidung, künftig auf 3G im Parteiverkehr zu verzichten, folgerichtig, so Putz - "auch wenn ich nachvollziehen kann, dass einige den Zeitpunkt der Lockerungen angesichts der in unserer Region unverändert hohen Infektionszahlen als verfrüht kritisieren werden".
Maskenpflicht bis Ende April
Ganz auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten wird die Stadt Landshut in ihren Rathäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden jedoch nicht: Die dort im Parteiverkehr sowie auf allen Begegnungs- und Gemeinschaftsflächen geltende FFP2-Maskenpflicht wird zunächst bis Ende April verlängert. "Dazu sind wir über unser Hausrecht befugt", erklärt der Oberbürgermeister.
"Wir sind davon überzeugt, dass sich mit dieser relativ milden, bewährten Maßnahme die Infektionsrisiken signifikant senken lassen", so Putz. Das sei nicht nur zum Schutz der Besucher, sondern auch der Beschäftigten erforderlich. "Unser Ziel muss ungeachtet der anstehenden Lockerungen weiter sein, so viele Ansteckungen wie möglich zu vermeiden - nicht zuletzt, um im Interesse unserer Bürger einen geregelten Dienstbetrieb der Stadtverwaltung gewährleisten zu können."
Regeln auf bei Stadtratssitzungen
Alle für den Parteiverkehr geltenden Neuregelungen werden übrigens ab sofort auch auf Stadtratssitzungen analog angewandt. Mitglieder der jeweiligen Gremien müssen damit ebenso wie Gäste künftig keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher gilt dagegen auch am Platz weiter.
Auch das Landratsamt Landshut hat sich dazu entschieden, nach wie vor seine Pforten für Besucher nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu öffnen. Denn diese Form der Besucherlenkung hat sich in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren absolut bewährt und hat auch zu deutlich verringerten Wartezeiten für die Bürger geführt, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts.
Kein Termin bei Kfz-Stellen nötig
Eine Ausnahme bilden weiter die Kfz-Zulassungsstellen: An den Standorten in Ergolding und Rottenburg ist weiter keine vorherige Terminvereinbarung nötig, in Vilsbiburg schon. Weiterhin sind die Besucher des Landratsamtes und seiner Außenstellen verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (sofern sie nicht nachweislich durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit sind). Der 3G-Nachweis entfällt aber ab zu Beginn der kommenden Woche.
Das Landratsamt Landshut führt diese Maßnahmen auf Basis seines Hausrechts fort. Denn auch wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft: Das Corona-Infektionsgeschehen in der Region Landshut befindet sich - wie im Rest der Bundesrepublik - weiter auf sehr hohem Niveau. Durch die schnelle Verbreitung des Virus in der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante sind Erkrankungen und Quarantäne-Maßnahmen nach wie vor an der Tagesordnung und betreffen auch die Arbeit des Landratsamtes.
Rücksichtnahme "unerlässlich"
"Mit der Fortführung dieser Maßnahmen wollen wir unsere Mitarbeiter, aber natürlich die Bürger weiterhin so gut wie möglich vor einer möglichen Ansteckung - sei es mit dem Corona-Virus oder einer anderen Infektionskrankheit - bewahren. Das Tragen einer Maske hat sich absolut bewährt und ist mittlerweile zur Gewohnheit geworden. Und auch ohne rechtliche Verpflichtung: Die Rücksichtnahme aufeinander ist weiterhin unerlässlich", erklärt Landrat Peter Dreier diese Entscheidung.