Stadtrat

Zeitweises Badeverbot am Isarstrand in Landshut diskutiert

Zwischen Kleinem Isarsteg und Sausteg soll zwischen 15. Februar und 15. Juli ein Bade- und Wateverbot erlassen werden. Am Freitag hat der Stadtrat über eine entsprechende Änderung der Sicherheitsverordnung beraten.


Der Isarbereich zwischen Kleinem Isar- und Sausteg (im Hintergrund) soll für Badende zwischen Februar und Juli tabu sein, meint der Bezirk.

Der Isarbereich zwischen Kleinem Isar- und Sausteg (im Hintergrund) soll für Badende zwischen Februar und Juli tabu sein, meint der Bezirk.

Die Sicherheitsverordnung der Stadt Landshut soll dahingehend geändert werden, dass im Laichschonbezirk Isar-Mühleninsel (zwischen Kleinem Isarsteg und Sausteg) zwischen 15. Februar und 15. Juli ein Bade- und Wateverbot erlassen wird. Das hat die Fachberatung Fischerei des Bezirks Niederbayern der Stadt empfohlen, da die Population kieslaichender Fischarten gefährdet ist.

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