Inzidenz unter 50

Welche Corona-Regeln in Landshut ab Donnerstag gelten


Sowohl die Testpflicht, als auch die verpflichtende Terminvereinbarung vor einem Besuch in Einzelhandel oder Außengastronomie fallen ab Donnerstag weg.

Sowohl die Testpflicht, als auch die verpflichtende Terminvereinbarung vor einem Besuch in Einzelhandel oder Außengastronomie fallen ab Donnerstag weg.

Die Inzidenz in Landshut sank in den vergangenen zwei Wochen rapide, erst unter 100 und nun, am Dienstag offiziell stabil unter den Wert 50. Damit kommen in der Stadt nach einem Karenztag am Mittwoch ab Donnerstag, dem Feiertag, weitere Lockerungen zum Tragen.

Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht: Vor gut einer Woche waren die Freiflächen der Gastronomen noch verwaist, im Einzelhandel war nur "Click and meet" mit negativem Test möglich. Mittlerweile sind die Straßen bevölkert, die Cafés gut gefüllt. Vor den Geschäften stehen Kunden Schlange.

Die wohl gravierendste Änderung: In vielen Bereichen entfällt neben der Terminvereinbarung auch die Testpflicht, was vor allem für die Außengastronomie und den Einzelhandel für spürbare Erleichterungen sorgen dürfte.

Da man bei den sich ständig ändernden Regeln schnell durcheinander kommen kann, gibt unsere Redaktion einen Überblick, was ab Donnerstag in Landshut alles gilt.

Einzelhandel

Ladengeschäfte dürfen unter Begrenzung der Kundenzahl und Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln (FFP2-Maskenpflicht, Mindestabstand) wieder regulär öffnen. Die bislang geltende Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung entfällt.

Außengastronomie

Auch bei einem Besuch der Außengastronomie entfallen die vorherige Terminbuchung und die Testpflicht. Nach den geltenden Kontaktbeschränkungen sind an einem Tisch derzeit Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands zugelassen - dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten werden, wobei Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Die Außengastronomie muss spätestens um 22 Uhr schließen. Die Innengastronomie bleibt weiterhin geschlossen - erlaubt sind nach wie vor Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Hotellerie

Die Regelungen zu Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen bleiben unverändert: Übernachtungsangebote dürfen für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden - Voraussetzung: Schutz- und Hygienekonzept sowie ein negativer Test der Gäste bei Ankunft und jede weiteren 48 Stunden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben dürfen im Innen- und Außenbereich nur bis 22 Uhr angeboten werden, im Innenbereich ist nur die Bewirtung von Hotelgästen zulässig.

Kultur und Freizeit

Beim Besuch von Theatern, Konzerthäusern und Kinos entfällt die Testpflicht - die Voraussetzungen "fest zugewiesene Sitzplätze" und "Hygienekonzept" hingegen bleiben bestehen. Gleiche Voraussetzungen gelten auch für die Durchführung von kulturellen Außenveranstaltungen unter freiem Himmel, die für bis zu 250 Besucher gestattet sind. Die Testpflicht entfällt darüber hinaus bei Stadt-, Gäste-, Kultur-, und Naturführungen im Freien.

Freibad und Gretlmühle

Auch für den Besuch von Freibädern beziehungsweise des Stadtbads ist kein negativer Test mehr erforderlich, lediglich die Terminbuchung bleibt vorgeschrieben. Über die genauen Rahmenbedingungen für Besucher informieren die Stadtwerke als Betreiber unter www.stadtwerke-landshut.de.

Die Gretlmühle startet ebenso offiziell in die Badesaison und ist ab sofort bei Badewetter täglich von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Zutrittsbeschränkungen wie im vergangenen Jahr wird es nicht geben, aber natürlich müssen auch auf dem Badegelände die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Ab Fronleichnam, 3. Juni, wird auch der Kiosk einschließlich Biergarten seinen Betrieb aufnehmen; ab diesem Zeitpunkt sind auch die Toiletten wieder in Betrieb. Wegen der Einbahn-Regelung beim Kiosk-Verkauf bleiben die Umkleiden vorerst geschlossen; auch das Grillen auf dem Grillplatz ist bis auf weiteres nicht gestattet. Um das Betriebsgebäude mit Kiosk und Toiletten besteht Maskenpflicht, für den Besuch des Biergartens gelten die aufgeführten allgemeinen Regeln für die Außengastronomie.

Sport

Individualsport ist nach wie vor mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich. Die Testpflicht, die bislang bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen unter freiem Himmel notwendig war, besteht nicht mehr. Auch bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, die mit bis zu 250 Zuschauern gestattet sind, entfällt die Testpflicht - bestehende Voraussetzungen sind hier: fest zugewiesene Sitzplätze und ein Hygienekonzept. Für den Besuch von Fitnessstudios entfällt die Testpflicht ebenso, allerdings bleibt die Pflicht einer vorherigen Terminvereinbarung bestehen.

Schule und Kinderbetreuung

Nach den Pfingstferien, ab Montag, 7. Juni, darf bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in allen Schularten und für sämtliche Jahrgangsstufen wieder regulärer Unterricht in Präsenzform angeboten werden, wobei sich Schüler und Lehrkräfte jedoch nach wie vor zweimal pro Woche testen müssen. Auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung können wieder in den Normalbetrieb übergehen. Dort finden Coronatests nur auf freiwilliger Basis statt und dürfen kindgerecht von den Eltern durchgeführt werden.

Kontaktbeschränkung

An den Kontaktbeschränkungen ändert sich zunächst noch nichts. Nach wie vor gilt: Treffen sind zwischen zwei Hausständen gestattet, solange die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird - wobei zugehörige Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte (ab Tag 14 nach der abschließenden Impfung) und nachweislich Genesene (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist) nicht mitgezählt werden müssen.

Maskenpflicht

Wie bereits berichtet, wurde mit Wirkung zum Samstag die Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben. Unabhängig davon gilt für Kunden des Wochen- und Schwaigermarkts auf dem Verkaufsgelände aufgrund landesrechtlicher Vorschriften weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt auf dem Wochenmarkt aktuell nur für den Einkauf vorgesehen ist. Ein Verweilen aus anderen Gründen ist im Zuge möglicher Infektionsgefahren nicht geboten.

Übrigens: Auch wenn ab Donnerstag zunächst die Regeln unter 50 gelten, hat bereits eine neue Zählung begonnen: Mit dem Wert 32,7 (Stand 1. Juni) lag die Stadt am Dienstag den zweiten Tag auch unter dem Grenzwert 35. Ist diese Marke fünf Tage lang stabil unterschritten, ändert sich nurmehr etwas an den Kontaktbeschränkungen: Dann wären Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich zwei weiterer Hausstände erlaubt, solange es nicht mehr als zehn Personen sind.

Sollte eine entsprechende Regeländerungen in Sichtweite sein, wird die Stadt gesondert darüber informieren. "Die ersten Tage der Öffnung haben sehr gut funktioniert. Die Landshuter haben sich verantwortungsvoll an die Regeln gehalten", sagt auch Bürgermeister Thomas Haslinger auf Nachfrage. "Dennoch: Bei aller Euphorie müssen wir weiterhin vorsichtig und rücksichtsvoll bleiben. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen."

Die Allgemeinverfügung, in der die Regelungen nachzulesen sind, kann nach Bekanntmachung online unter www.landshut.de heruntergeladen werden und hängt auch als Druckversion im Schaukasten am Rathausgebäude in der Altstadt aus.