Inzidenz stabil unter 100

Diese Regeln gelten jetzt in der Stadt Landshut


Seit 24. Oktober bestand die Maskenpflicht in der Innenstadt. Jetzt wurde sie aufgehoben.

Seit 24. Oktober bestand die Maskenpflicht in der Innenstadt. Jetzt wurde sie aufgehoben.

Ab Samstag ist die Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben. Diese wohl augenfälligste Veränderung im Alltag teilte die Stadt am Freitag mit. Etwas mehr als sieben Monate lang mussten alle Menschen über sechs Jahren eine Maske in der Innenstadt tragen. Daneben hat die Stadt im Lauf der Woche weitere Lockerungen verkündet, da die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Am Freitag unterschritt der Wert erstmals seit langem die 50 und lag bei 34,1. Liegt der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, wird es weitere Erleichterungen im Alltag geben. Frühestens am Donnerstag nächste Woche wäre das dann der Fall. Hier ein Überblick, welche Regeln derzeit gelten:

Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre, die von 22 bis 5 Uhr galt, ist seit Donnerstag aufgehoben.

Kontaktbeschränkung: Treffen zwischen zwei Hausständen und maximal fünf Personen sind erlaubt - wobei zugehörige Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene nicht mitgezählt werden müssen.

Einzelhandel: Für den Einkauf im Einzelhandel muss weiterhin vorab ein Termin vereinbart werden (System "Click and Meet"). Aber: Die bisher zusätzlich nötige Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests ist nicht mehr erforderlich.

Außengastronomie: Für den Besuch der Außengastronomie sind gemäß den landesrechtlichen Vorgaben eine Terminbuchung und die Kontaktdatenerfassung erforderlich. Soweit Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen alle Personen am jeweiligen Tisch einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest (Vier-Augen-Prinzip) oder PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können. Die Sperrstunde ist außerdem auf 22 Uhr festgesetzt. Die Innengastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleiben erlaubt.

Hotellerie: Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung: Schutz- und Hygienekonzept sowie ein negativer Test der Gäste bei Ankunft. Dieser muss alle 48 Stunden erneuert werden. Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben dürfen im Innen- und Außenbereich nur bis 22 Uhr angeboten werden, im Innenbereich ist nur die Bewirtung von Hotelgästen zulässig.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Museen und Ausstellungen dürfen mit Schutz- und Hygienekonzepten (FFP2-Maske, Mindestabstand, Kontaktdaten) öffnen. Ein negativer Test ist nicht erforderlich. Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen unter der Voraussetzung - fest zugewiesene Sitzplätze, Hygienekonzept und negative Coronatests der Besucher - ebenfalls öffnen. Gleiche Voraussetzungen gelten auch für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Diese sind für bis zu 250 Besucher möglich.

Freibäder: Öffnen dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 auch Freibäder. In Landshut ist damit die Schwimmschule gemeint. Ab Montag geht dort der Betrieb wieder los (unsere Redaktion berichtete). Zunächst dürfen sich nur 1.000 Badegäste gleichzeitig in der Schwimmschule aufhalten. Wie im vergangenen Jahr gibt es auch für die jeweiligen Becken eine Obergrenze. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 müssen all diejenigen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, vor dem Freibadbesuch einen negativen Test vorweisen können (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Neben Bikini oder Badehose sollte man als Besucher auch die Maske nicht vergessen: In einigen Bereichen gilt die Maskenpflicht. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke Landshut und an der Schwimmschule in Form von Faltblättern.

Gewerbliche Freizeitangebote im Stadtgebiet: Zulässig sind unter anderem Stadt-, Gäste-, Kultur-, und Naturführungen im Freien - ein negativer Coronatest wird vorausgesetzt.

Sport: Grundsätzlich ist Individualsport ab Donnerstag mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich. Zusätzlich gilt aufgrund der neuen Allgemeinverfügung: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass alle Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alt) verfügen.

Fitnessstudios dürfen Kunden mit Terminvereinbarung und negativem Coronatest wieder empfangen.

Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 250 Zuschauern gestattet - fest zugewiesene Sitzplätze, ein Hygienekonzept und negative Coronatests der Zuschauer vorausgesetzt.

Laien- und Amateurensembles: Diese dürfen zu Probezwecken auch über die Kontaktbeschränkungen hinaus zusammenkommen, sofern ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist und das vorgeschriebene Hygienekonzept eingehalten wird.

Weitere Informationen

Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen Regelungen nachzulesen sind, kann online unter www.landshut.de/allgemeinverfuegung heruntergeladen werden. Zudem ist sie im Schaukasten am Rathaus in der Altstadt ausgehängt.