"Riesendummheit" als Reaktion

Von Popo-Blitzer provoziert: JVA-Häftling kontert mit Nazi-Parole

Fernsehentzug und Bewährungsstrafe für 25-Jährigen


Der Angeklagte bestritt einen nationalsozialistischen Hintergrund und bezeichnete seine Tat als "Riesendummheit".  Foto: Archiv

Der Angeklagte bestritt einen nationalsozialistischen Hintergrund und bezeichnete seine Tat als "Riesendummheit". Foto: Archiv

Von Redaktion Landshut Stadt

Möglicherweise wollte der Mann seinem Allerwertesten nur ein wenig Frischluft zuführen, als er ihn in der JVA Berggrub aus seinem Zellenfenster streckte. Unten im Hof aber fühlte sich Sven S. vom Anblick des blanken Hinterteils beleidigt und meinte, reagieren zu müssen: Der 25-Jährige schrie "Sieg Heil", und erfüllte damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Darauf kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden. Vor dem Amtsgericht hatte S. - zu der Zeit längst wieder auf freiem Fuß - von einer "Riesendummheit" gesprochen und beteuert, alles andere als ein Nazi zu sein. Doch die Staatsanwaltschaft konnte dafür kein Verständnis aufbringen: Die verhängte Geldstrafe von 600 Euro war ihr zu gering, und so war sie in Berufung gegangen mit dem Ziel einer unbedingten Freiheitsstrafe.

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