Gericht muss erneut prüfen

Scherenattacke auf JVA-Beamten

Schuldfähigkeitsprüfung mangelhaft


Ein 28-Jähriger Turkmene musste sich gestern erneut vor dem Landgericht verantworten.

Ein 28-Jähriger Turkmene musste sich gestern erneut vor dem Landgericht verantworten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein Flüchtling wider Willen muss sich seit Mittwoch zum wiederholten Male vor dem Landgericht verantworten. Folgt man den Einlassungen von Hussein A., wollte er 2015 lediglich "Europa ein bisschen bereisen": ein paar Wochen in der Türkei, ein paar Tage in Österreich. Von Wien aus habe er über Deutschland zu Freunden nach Holland fahren wollen, aber in Bayern habe man ihn einfach registriert. Seither, so der Eindruck des 28-jährigen Turkmenen, lasse man ihn nicht in Frieden leben. Dabei wäre alles ganz einfach: "Wenn man mich in Ruhe lässt, gibt es keine Probleme." Probleme hatte etwa im Dezember 2015 ein Mitbewohner in der Asylbewerberunterkunft an der Siemensstraße gemacht, weil er A. in Glaubensfragen belehren wollte. A. stach ihn dafür nieder. Der Mann starb wenige Tage später im Krankenhaus. Wie berichtet, verurteilte die erste Strafkammer A. im Oktober 2016 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten.

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