Prozess gegen Polizistin

Verteidiger werfen Staatsanwaltschaft tendenziöse Presseerklärung vor


Die beiden Verteidiger der 45-jährigen Landshuterin, Polizistin Patrick Schladt (links) und Dagmar Ciccotti (rechts) sehen im Verhalten der Hauptbelastungszeugin Anzeichen, die auf mehrere psychische Krankheiten schließen lassen und stellten in der Sitzung am Montag daher einen Antrag auf ein aussagepsychologisches Gutachten.

Die beiden Verteidiger der 45-jährigen Landshuterin, Polizistin Patrick Schladt (links) und Dagmar Ciccotti (rechts) sehen im Verhalten der Hauptbelastungszeugin Anzeichen, die auf mehrere psychische Krankheiten schließen lassen und stellten in der Sitzung am Montag daher einen Antrag auf ein aussagepsychologisches Gutachten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein "komplexes Krankheitsbild" sieht die Verteidigung im Prozess gegen eine Polizistin bei der Hauptbelastungszeugin als gegeben. Wenn die Aussagen der Zeugin tatsächlich verwertet werden sollen, so bedürfe es eines aussagepsychologischen Gutachtens, sagte Verteidigerin Dagmar Ciccotti am Montag vor dem Landgericht. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Patrick Schladt stellte sie einen dementsprechenden Antrag. Ein zweiter Antrag des Verteidigerduos galt einer Presseerklärung, die von der Staatsanwaltschaft noch vor Prozessbeginn im Oktober 2020 veröffentlicht wurde. Diese sei einer Vorverurteilung gleichzusetzen. Ein Artikel, der daraufhin in der BILD-Zeitung veröffentlicht wurde, habe sein Übriges dazu beigetragen.

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