Prozess gegen Polizistin
Verteidiger werfen Staatsanwaltschaft tendenziöse Presseerklärung vor
1. Februar 2021, 17:40 Uhr aktualisiert am 1. Februar 2021, 17:40 Uhr
Ein "komplexes Krankheitsbild" sieht die Verteidigung im Prozess gegen eine Polizistin bei der Hauptbelastungszeugin als gegeben. Wenn die Aussagen der Zeugin tatsächlich verwertet werden sollen, so bedürfe es eines aussagepsychologischen Gutachtens, sagte Verteidigerin Dagmar Ciccotti am Montag vor dem Landgericht. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Patrick Schladt stellte sie einen dementsprechenden Antrag. Ein zweiter Antrag des Verteidigerduos galt einer Presseerklärung, die von der Staatsanwaltschaft noch vor Prozessbeginn im Oktober 2020 veröffentlicht wurde. Diese sei einer Vorverurteilung gleichzusetzen. Ein Artikel, der daraufhin in der BILD-Zeitung veröffentlicht wurde, habe sein Übriges dazu beigetragen.
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