Unterbringung angeordnet

Schritt für Schritt der Freiheit entgegen

23-Jähriger ist unbehandelt ein "unkalkulierbares Risiko"


Nach zweitägiger Beweisaufnahme wurde für Achmet A. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach zweitägiger Beweisaufnahme wurde für Achmet A. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Von Redaktion Landshut Stadt

Haft. Folter. Aus dem sozialen Umfeld herausgerissen. Das alles waren erhebliche Belastungen - und der ideale Nährboden für Achmet A.s Krankheit. Der 23-jährige Eritreer leidet an einer Borderline Persönlichkeitsstörung. 2014 endete die Flucht A.s in Deutschland. 2017 brach sich die Krankheit Bahn in Form von zahlreichen wütenden Ausrastern, die alles und jeden treffen konnten. Staatsanwältin Sigrid Kolano bezeichnete A. gestern als "unkalkulierbares Risiko". In einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht war es darum gegangen, ob der 23-Jährige für unbestimmte Zeit weiter in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht bleibt. Mit Verteidiger Patrick Schladt und der ersten Strafkammer war Kolano sich nach zweitägiger Beweisaufnahme einig, dass dies zu bejahen ist: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.

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