Umweltsenat Landshut:

Restmüllentsorgung: Neue Satzung abgesegnet


Die Landshuter müssen ihre Restmülltonnen ab 1. März 2023 zur Leerung am Straßenrand bereitstellen.

Die Landshuter müssen ihre Restmülltonnen ab 1. März 2023 zur Leerung am Straßenrand bereitstellen.

Um die Einstellung des sogenannten Fullservices bei der Restmüll-Entsorgung hatte es in den vergangenen Wochen einigen Ärger gegeben. Jetzt hat der Umweltsenat die dafür nötige Satzungsänderung beschlossen: Der Fullservice wird zwar grundsätzlich abgeschafft, bei Härtefällen soll es aber Ausnahmen geben können.

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