Sexueller Missbrauch

Mit Zwölfjähriger vergnügt: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen


Von Redaktion Landshut Stadt

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen, hatte sich eine Gruppe gedacht, die sich am 16. Mai 2020 in einer Wohnung in der Innenstadt zusammengefunden hatte. Es war früher Nachmittag. Gleichwohl hatten die Anwesenden schon fleißig dem Alkohol zugesprochen. Zwei Feiernde zogen sich in das Schlafzimmer des Gastgebers zurück, um ungestörter zu sein. Was dann passierte, war am Dienstag Gegenstand einer Verhandlung vor dem Jugendschutzgericht: Denn das Objekt der Begierde des Angeklagten war gerade mal zwölf Jahre alt. Der 23-Jährige zeigte sich geständig und ersparte dem Mädchen somit eine erneute Aussage. Das Schöffengericht honorierte dies mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat