Sexueller Missbrauch
Mit Zwölfjähriger vergnügt: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen
2. März 2021, 17:14 Uhr aktualisiert am 2. März 2021, 17:14 Uhr
Man soll die Feste feiern, wie sie fallen, hatte sich eine Gruppe gedacht, die sich am 16. Mai 2020 in einer Wohnung in der Innenstadt zusammengefunden hatte. Es war früher Nachmittag. Gleichwohl hatten die Anwesenden schon fleißig dem Alkohol zugesprochen. Zwei Feiernde zogen sich in das Schlafzimmer des Gastgebers zurück, um ungestörter zu sein. Was dann passierte, war am Dienstag Gegenstand einer Verhandlung vor dem Jugendschutzgericht: Denn das Objekt der Begierde des Angeklagten war gerade mal zwölf Jahre alt. Der 23-Jährige zeigte sich geständig und ersparte dem Mädchen somit eine erneute Aussage. Das Schöffengericht honorierte dies mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.
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