Die Ausnahme von der Maskenpflicht
Keine Sanktionen für Menschen die keinen Mundschutz tragen können
28. April 2020, 18:03 Uhr aktualisiert am 28. April 2020, 18:03 Uhr
Von
Stefan Klein
Seit Montag ist in Bayern bekanntlich jede Person ab dem siebten Lebensjahr dazu verpflichtet, beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle; es gibt jedoch Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen keine Maske tragen können. Diese müssen aber keine Angst haben, deswegen beispielsweise ein Bußgeld zahlen zu müssen.
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