Die Ausnahme von der Maskenpflicht

Keine Sanktionen für Menschen die keinen Mundschutz tragen können


Die Maskenpflicht gilt in Bayern seit Montag. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen aber keine Maske tragen können, müssen aber nicht etwa mit Strafen rechnen - wenn sie selbst oder Betreuer die Einschränkung glaubhaft machen können, beispielsweise durch einen Schwerbehindertenausweis.

Die Maskenpflicht gilt in Bayern seit Montag. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen aber keine Maske tragen können, müssen aber nicht etwa mit Strafen rechnen - wenn sie selbst oder Betreuer die Einschränkung glaubhaft machen können, beispielsweise durch einen Schwerbehindertenausweis. (Symbolfoto)

Seit Montag ist in Bayern bekanntlich jede Person ab dem siebten Lebensjahr dazu verpflichtet, beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt grundsätzlich für alle; es gibt jedoch Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen keine Maske tragen können. Diese müssen aber keine Angst haben, deswegen beispielsweise ein Bußgeld zahlen zu müssen.

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