Prozess um fingierte Unfälle:

Kammer hört auf Antrag stundenlange Telefon-Mitschnitte

Dem Tinnitus zum Trotz


40 Stunden Telefonüberwachung muss die Strafkammer auswerten.

40 Stunden Telefonüberwachung muss die Strafkammer auswerten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Es gestaltet sich zäh im Prozess gegen Olga O.* wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts. Aber etwa 40 Stunden Telefonüberwachung anzuhören, braucht nun mal seine Zeit. Zumal die 41-jährige Angeklagte, die einem Rechtsanwalt und seinem Büroleiter geholfen haben soll, mit fingierten Autounfällen Versicherungen zu betrügen, zwischendurch von ihrem Tinnitus geplagt wird. Heute seien die Ohrgeräusche seiner Mandantin besonders schlimm; sie könne den Mitschnitten kaum folgen, erklärte Verteidiger Benjamin Ruhlmann am Verhandlungstag - und beantragte die Hinzuziehung eines zweiten Dolmetschers für Russisch.

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