Kein Feuerwerk in der Landshuter Innenstadt

Jahreswechsel ohne Raketen

Verwaltungssenat beschließt für die Silvesternacht ein Verbot


Das Verbot gilt im blauschraffierten Bereich: Es reicht vom Isarufer am Ländtor (links im Bild) bis zum Maxwehr, umfasst die Neustadt und die Freyung bis zum Marienplatz (rechts im Bild), geht am Burgberg entlang, gilt für die Burg Trausnitz und für die Alte Bergstraße bis zum Burghauser Tor.

Das Verbot gilt im blauschraffierten Bereich: Es reicht vom Isarufer am Ländtor (links im Bild) bis zum Maxwehr, umfasst die Neustadt und die Freyung bis zum Marienplatz (rechts im Bild), geht am Burgberg entlang, gilt für die Burg Trausnitz und für die Alte Bergstraße bis zum Burghauser Tor.

Eigentlich ist es bereits in der Sprengstoffverordnung so festgehalten: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und besonders brandgefährdeten Gebäuden ist das Abschießen von Feuerwerk verboten. Dennoch war es in der Landshuter Altstadt bisher in der Silvesternacht gang und gäbe, dass Feiernde mit Raketen und Böller das neue Jahr begrüßen. Damit soll nun Schluss sein: Der Verwaltungssenat hat auf eine Anfrage bei einer Bürgerversammlung hin am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der historischen Innenstadt am 31. Dezember und 1. Januar verboten wird. Das Verbot umfasst die komplette Alt- und die Neustadt, es reicht vom Maxwehr und der Heilig-Geist-Kirche bis hin zur alten JVA und von der Isarpromenade bis zur Freyung.

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