Verkehrssenat: Radler in der Fußgängerzone

Gegen Rowdy-Radler in der Altstadt

Seniorenbeirat beklagt rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fußgängern


Radler dürfen in der Fußgängerzone eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgängern den Vortritt lassen. Nicht alle halten sich daran.

Radler dürfen in der Fußgängerzone eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgängern den Vortritt lassen. Nicht alle halten sich daran.

Obwohl sie dort eigentlich nichts zu suchen haben, sind Radler immer wieder auch auf Gehwegen unterwegs - "und gefährden dort die Fußgänger", wie bei einem Senioren-Stadtgespräch geschildert wurde. Der Seniorenbeirat hat deshalb die Verwaltung gebeten, "vorschriftswidriges Verhalten von Rad- und Autofahrern in der Altstadt zu unterbinden". Bei den Autos hat der Seniorenbeirat vor allem die jugendlichen Fahrer im Blick, die in der Unteren Altstadt "planlos herumfahren".

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