Landgericht

Erneuter Ausraster: Babyschüttler muss doch in den Knast


Weil sein Baby nicht aufhörte zu schreien, schüttelte der Angeklagte es mehrere Sekunden lang. Dafür bekam er eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese verwirkte er nun, weil er seine Ehefrau trat.

Weil sein Baby nicht aufhörte zu schreien, schüttelte der Angeklagte es mehrere Sekunden lang. Dafür bekam er eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese verwirkte er nun, weil er seine Ehefrau trat.

Von Redaktion Landshut Stadt

Einfach "nicht auf dem Schirm gehabt" hatte Thorsten T.* (*Name von der Redaktion geändert) seine Bewährungszeit von fünf Jahren, als er am 1. Mai seiner am Boden liegenden Frau einen Fußtritt verpasste. Es war nicht der erste Ausraster des 34-jährigen Familienvaters aus dem Landkreis Dingolfing-Landau: Im Juli 2018 hatte er seine zwei Monate alte Tochter mehrere Sekunden lang geschüttelt, weil sie nicht zu schreien aufhören wollte.

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