JVA Berggrub
Erfolgreiche Revision nach Rasierklingen-Attacke
26. Mai 2021, 18:32 Uhr aktualisiert am 26. Mai 2021, 18:32 Uhr
Die Anlasstat mutet relativ harmlos an: Im Verlauf einer Auseinandersetzung zwischen russischstämmigen Häftlingen in der JVA Berggrub hatte ein 32-Jähriger plötzlich eine Rasierklinge in der Hand. Sein Kontrahent trug aber lediglich eine leichte Schnittverletzung davon. Sicherungsverwahrung ja oder nein - das war die entscheidende Frage im Verfahren gegen den 32-Jährigen. Ein Erstgericht war im August 2020 dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die die Gewaltbereitschaft des drogenabhängigen Russen als "eingeschliffenen, inneren Zustand" bezeichnet hatte. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat