JVA Berggrub

Erfolgreiche Revision nach Rasierklingen-Attacke


Die Revision ging für den Angeklagten günstig aus.

Die Revision ging für den Angeklagten günstig aus.

Von Redaktion Landshut Stadt

Die Anlasstat mutet relativ harmlos an: Im Verlauf einer Auseinandersetzung zwischen russischstämmigen Häftlingen in der JVA Berggrub hatte ein 32-Jähriger plötzlich eine Rasierklinge in der Hand. Sein Kontrahent trug aber lediglich eine leichte Schnittverletzung davon. Sicherungsverwahrung ja oder nein - das war die entscheidende Frage im Verfahren gegen den 32-Jährigen. Ein Erstgericht war im August 2020 dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die die Gewaltbereitschaft des drogenabhängigen Russen als "eingeschliffenen, inneren Zustand" bezeichnet hatte. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.

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