Verkehrssenat beschließt Vergaberichtlinien für Bestuhlung in der Fußgängerzone
Ein Korsett für die Freiluft-Sitzplätze
14. Mai 2019, 18:45 Uhr aktualisiert am 14. Mai 2019, 18:45 Uhr
Die Freibestuhlung in der Fußgängerzone ist ein begehrtes Gut - nicht zuletzt deshalb, weil eine vom Stadtrat beschlossene Obergrenze von 1156 Sitzplätzen gilt, die bereits nahezu ausgeschöpft ist. Am Montag hat der Verkehrssenat Kriterien festgelegt, nach denen die Sondernutzungen künftig vergeben werden sollen. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Zahl der Außenplätze die der Plätze im Lokal nicht übersteigen darf. Wer bereits eine Genehmigung hat, kann aber aufatmen: Für diese Häuser gilt ein Bestandsschutz.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat