Revision abgelehnt

"Drachenburg"-Eigentümer müssen in Haft


Bereits im August 2021 wurde die "Drachenburg" wegen schwerer Mängel geräumt.

Bereits im August 2021 wurde die "Drachenburg" wegen schwerer Mängel geräumt.

Die Entscheidung ist gefallen, das Urteil rechtskräftig: Der Eigentümer der "Drachenburg" an der Luitpoldstraße muss ins Gefängnis. Bereits im September 2021 wurde er zu zwei Jahren und einem Monat Haft wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Sein Geschäftspartner erhielt wegen Beihilfe eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die beiden Verurteilten gingen daraufhin im März dieses Jahres beim Bundesgerichtshof in Revision, da ihrer Meinung nach das Gericht nicht korrekt besetzt gewesen sei, weil ein Schöffe bei einer Zeugenvernehmung wiederholt eingeschlafen war.

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