Amtsgericht Landshut

Der Verurteilung als Drogenhändler knapp entgangen


Beachtliche Mengen an Marihuana hatte der Angeklagte in seiner Wohnung gelagert.

Beachtliche Mengen an Marihuana hatte der Angeklagte in seiner Wohnung gelagert.

Auch Drogen sind im Dutzend billiger und so gründete ein 29-jähriger Landshuter mit Gleichgesinnten eine Einkaufsgemeinschaft. Dass er die beachtlichen Mengen an Marihuana, die er für seine Bekannten und sich besorgte - "Ich war der mit dem Führerschein" - in seiner Wohnung gelagert hat, wurde dem Sparfuchs allerdings beinahe zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft ging von einem schwunghaften Drogenhandel aus und erhob Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen.

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