Amtsgericht Landshut
Der Verurteilung als Drogenhändler knapp entgangen
17. November 2022, 16:04 Uhr aktualisiert am 17. November 2022, 16:04 Uhr
![Beachtliche Mengen an Marihuana hatte der Angeklagte in seiner Wohnung gelagert.](https://www.idowa.de/imgs/04/1/6/5/0/6/6/3/tok_c1c09a9e5931fb429f12b887db2b3750/w800_h450_x800_y450_1722a9c5-7388-4ee3-9809-0de88ce88320_1-75b8312398c6d3d2.jpg)
Allyse Pulliam/dpa
Beachtliche Mengen an Marihuana hatte der Angeklagte in seiner Wohnung gelagert.
Auch Drogen sind im Dutzend billiger und so gründete ein 29-jähriger Landshuter mit Gleichgesinnten eine Einkaufsgemeinschaft. Dass er die beachtlichen Mengen an Marihuana, die er für seine Bekannten und sich besorgte - "Ich war der mit dem Führerschein" - in seiner Wohnung gelagert hat, wurde dem Sparfuchs allerdings beinahe zum Verhängnis: Die Staatsanwaltschaft ging von einem schwunghaften Drogenhandel aus und erhob Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen.
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