Justiz

Berufung: Landshuter erhält noch mal eine Bewährungschance


Vor der Verhandlung konsumierte der Angeklagte zwei Bier.

Vor der Verhandlung konsumierte der Angeklagte zwei Bier.

Die Polizisten waren von einer "leichten Alkoholisierung" ausgegangen. Tatsächlich hatte ein stadtbekannter Landshuter knapp vier Promille im Blut, als er in einem Hausflur in der Nikolastraße im Zuge einer Rangelei gemeinsam mit einem der Beamten gegen einen Türstock knallte und zu Boden ging. Der Vorfall am 30. Juni 2022 hatte für den 50-Jährigen neben einem Cut knapp am Auge vorbei den 23. Eintrag im Bundeszentralregister zur Folge: Wegen Beleidigung, fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhängte das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Geht gar nicht, sagte die Staatsanwaltschaft und legte Berufung gegen das aus ihrer Sicht viel zu milde Urteil ein.

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