Wegen Artenschutz

Badeverbot in Teilbereich der Landshuter Isar bis Mitte Juli

Im Bereich der Fischtreppe am Sausteg gilt künftig aufgrund eines Laichschongebiets wertvoller Fischarten ein Bade- und Wateverbot vom 15. Februar bis 15. Juli.


Weder Baden, noch im Wasser waten ist laut Beschluss vom Freitag bis Mitte Juli im hier abgebildeten Bereich zwischen Sausteg und kleinem Isarsteg erlaubt. Das Areal ist ein Laichschongebiet.

Weder Baden, noch im Wasser waten ist laut Beschluss vom Freitag bis Mitte Juli im hier abgebildeten Bereich zwischen Sausteg und kleinem Isarsteg erlaubt. Das Areal ist ein Laichschongebiet.

Von Uli Karg

Vor fünf Jahren hat der Stadtrat das Badeverbot in der Isar gekippt. Als "großen Schub in Richtung Erlebbarkeit der Isar" bezeichnete Grünen-Stadtrat Thomas Keyßner damals das Votum. Am Freitag nun sah sich das Plenum zu einer restriktiven Änderung der entsprechenden Verordnung gezwungen. Der Grund: Artenschutz. Zwischen Sausteg und kleinem Isarsteg befindet sich ein Laichschongebiet. Um den Fischbestand nicht zu gefährden, gilt dort künftig von 15. Februar bis 15. Juli nicht nur ein Bade-, sondern auch ein Wateverbot.

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