Bewährungsstrafe für Vater

Baby geschüttelt: Eher Tragödie als Vergehen?


Der Angeklagte müsse mit der Schuld zurechtkommen, seine Tochter womöglich dauerhaft gesundheitlich geschädigt zu haben, sagte Staatsanwalt Sebastian Bröckner.

Der Angeklagte müsse mit der Schuld zurechtkommen, seine Tochter womöglich dauerhaft gesundheitlich geschädigt zu haben, sagte Staatsanwalt Sebastian Bröckner.

Von Redaktion Landshut Stadt

Viel Verständnis wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht einem 30-Jährigen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau entgegengebracht. Wer Kinder habe, stoße an seine Grenzen, so der einhellige Tenor; was der Angeklagte getan habe, sei unentschuldbar, aber nachvollziehbar. "Es war eher Tragödie als Vergehen", sagte Staatsanwalt Sebastian Bröckner über den Vorfall im Februar, der unter anderem zur Folge hat, dass die zehn Monate alte Tochter des Angeklagten heute noch aufgrund einer Kopfdeformation rund um die Uhr einen Helm tragen muss.

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